• An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow

Aktuelle News

  • Mit dem BF-17 nach Österreich

    Ab Ende 2009 darf man mit dem deutschen BF 17-Führerschein in Begleitung in Österreich fahren. Weiterlesen
  • Gutscheine

    Gutscheine für besondere Anlässe wie z.B. Geburtstage oder Weihnachten.

  • Neue Webseite online!

    Seit April 2011 ist unsere neue Webseite online. Ab sofort können Sie sich hier über unsere Leistungen und alle aktuellen Veranstaltungen und Termine informieren.

  • Neuregelung ab 2013

    Wer ab 2013 einen Führerschein erwirbt, muss sich diesen nach 15 Jahren mit aktuellem Passfoto (biometrisch) erneut ausstellen lassen. Eine Fahrprüfung oder ein Gesundheits-Check sind mit einer solchen Umtausch-Aktion aber nicht verbunden. Weiterlesen
  • FSF am 31.12.2010 ausgelaufen

    Das im Jahr 2004 eingeführte FSF (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) ist am 31.12.2010 ausgelaufen. Der freiwillige Besuch eines solchen Seminars hatte die angenehme Folge, dass die Probezeit des Fahranfängers auf ein Jahr verkürzt wurde. Weiterlesen

Nächste Veranstaltungen

21.02.2012  Faschingsdienstag
 kein  Theorieunterricht
25.02.2012  BKF Weiterbildung
 Modul 3
26.02.2012  Sofortmaßnahmen
 am Unfallort
03.03.2012  BKF Weiterbildung
 Modul 5
10.03.2012  Sofortmaßnahmen
 am Unfallort
11.03.2012  Erste Hilfe

17.03.2012  BKF Weiterbildung
 Modul 4
31.03.2012  BKF Weiterbildung
 Modul 1

Für eine Übersicht unserer Veranstal-tungen und Unterrichtsstunden klicken Sie bitte hier.

Unsere Öffnungszeiten

Filiale Wolfratshausen:
Bürozeiten: Mo–Fr 16:00–18:30 Uhr

Filiale Geretsried:
Bürozeiten: Mo–Do 17:45–18.30 Uhr

Für eine Übersicht über unsere Unterrichtszeiten klicken Sie bitte hier.

Führerscheinklassen

Auf der unteren Grafik sehen Sie alle Führerscheinklassen, auf denen wir Sie ausbilden können. Für weitere Infos zur jeweiligen Klasse, klicken Sie bitte auf das Bild links.


  • A1

    • Leichtkrafträder
    • bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
    • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
    • Mindestalter: 16
    • Eingeschlossene Klassen: M
  • A

    (beschränkt)

    • Mittelschwere Krafträder
    • bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW.
    • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
    • Mindestalter: 18
    • Eingeschlossene Klassen: A1, M

    (unbeschränkt)

    • Schwere Krafträder
    • über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
    • Mindestalter: 25
    • Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
  • B

    • Kraftwagen bis 3,5 t zG
    • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG, Anhänger über 750 kg zG wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
    • Mindestalter: 18
    • begleitetes Fahren ab 17
    • Eingeschlossene Klassen: L, M, S
  • C1

    • Leichtere LKW
    • Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG
    • Vorbesitz: Klasse B
    • Mindestalter: 18
  • C

    • Schwere LKW
    • Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG
    • Vorbesitz: B
    • Mindestalter: 18
    • Eingeschlossene Klassen: C1
  • BE

    • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw.
    • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
    • Vorbesitz: Klasse B
    • Mindestalter: 18
    • begleitetes Fahren ab 17
  • C1E

    • Leichtere Lastzüge
    • Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG
    • Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
    • Vorbesitz: C1
    • Mindestalter: 18
    • Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
  • CE

    • Schwere Lastzüge
    • Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG
    • Vorbesitz: B
    • Mindestalter: 18
    • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
  • Mofa

    • maximal 25 km/h , einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
    • Mindestalter: 15
  • M

    • zweirädige Kleinkrafträder/zweirädige Fahrräder mit Hilfsmotor
    • maximal 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
    • Mindestalter: 16
  • L

    • Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h auch mit Anhänger
    • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
    • Mindestalter: 16
  • T

    • Traktor über 32 km/h bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger
    • Mindestalter: 16 (Einschränkung auf 40 km/h bis 18 Jahre)
    • Eingeschlossene Klassen: L, M, S
  • S

    • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
    • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
    • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
    • mit Motoren-/Antriebsarten: Fremdzündungsmotor (z. B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm, andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung
    • Mindestalter: 16