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Führerscheinklassen
Auf der unteren Grafik sehen Sie alle Führerscheinklassen, auf denen wir Sie ausbilden können. Für weitere Infos zur jeweiligen Klasse, klicken Sie bitte auf das Bild links.
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A1
- Leichtkrafträder
- bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
- Mindestalter: 16
- Eingeschlossene Klassen: M
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A
(beschränkt)
- Mittelschwere Krafträder
- bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW.
- 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
- Mindestalter: 18
- Eingeschlossene Klassen: A1, M
(unbeschränkt)
- Schwere Krafträder
- über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
- Mindestalter: 25
- Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
-
B
- Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG, Anhänger über 750 kg zG wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
- Mindestalter: 18
- begleitetes Fahren ab 17
- Eingeschlossene Klassen: L, M, S
-
C1
- Leichtere LKW
- Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: Klasse B
- Mindestalter: 18
-
C
- Schwere LKW
- Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: B
- Mindestalter: 18
- Eingeschlossene Klassen: C1
-
BE
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw.
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
- Vorbesitz: Klasse B
- Mindestalter: 18
- begleitetes Fahren ab 17
-
C1E
- Leichtere Lastzüge
- Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG
- Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
- Vorbesitz: C1
- Mindestalter: 18
- Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
-
CE
- Schwere Lastzüge
- Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG
- Vorbesitz: B
- Mindestalter: 18
- Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
-
Mofa
- maximal 25 km/h , einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
- Mindestalter: 15
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M
- zweirädige Kleinkrafträder/zweirädige Fahrräder mit Hilfsmotor
- maximal 45 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
- Mindestalter: 16
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L
- Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h auch mit Anhänger
- Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
- Mindestalter: 16
-
T
- Traktor über 32 km/h bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger
- Mindestalter: 16 (Einschränkung auf 40 km/h bis 18 Jahre)
- Eingeschlossene Klassen: L, M, S
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S
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
- mit Motoren-/Antriebsarten: Fremdzündungsmotor (z. B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm, andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung
- Mindestalter: 16





