„Rollerführerschein“ mit 15
06.08.2021
Seit dem 27.07.2021 gilt ein neues Gesetz für die Führerscheinklasse AM. Mit diesem neuen Gesetz ist es nun in ganz Deutschland und somit auch in Bayern erlaubt den „Rollerführerschein“* bereits mit 15 Jahren zu absolvieren.
Gerade auf dem Land ist dies für viele Jugendliche eine Erleichterung. 15-jährige konnten bislang nur die Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h erwerben. Bei Modellversuchen in anderen Bundesländern wurde das Projekt „AM mit 15“ ausführlich getestet und schlussendlich für gut befunden sodass der unübersichtliche Flickenteppich mit in Kraft treten des neuen Gesetzes ein Ende hat.
Eine Einschränkung bleibt jedoch bestehen: Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland. Somit sind Fahrten ins Ausland vor dem 16. Geburtstag nicht erlaubt! Diese Regelung wird mit der Schlüsselziffer 195 im Führerschein gekennzeichnet.
Selbstverständlich besteht auch bei uns in der Fahrschule die Möglichkeit diesen Führerschein zu erwerben. Wir beraten Sie gerne und informieren über alle wichtigen Details.
Sie haben Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Team der Fahrschule kmh
*Berechtigung zum Fahren von: Kleinkrafträder (Mopeds/ Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 50ccm Hubraum und max. 45 km/h