Berufskraftfahrer
Wer im Besitz einer hier dargestellten Fahrerlaubnis ist und diesen vor dem 10.09.2008 (D-Klassen) oder die C-Klassen vor dem 10.09.2009 erworben hat, hat automatisch Berufkraftfahrerqualifikation aufgrund der Besitzstandswahrung erhalten.
Um diese Fahrerlaubnis auch gewerblich zukünftig nutzen zu dürfen bedarf es einer regelmäßigen Weiterbildung.
Laut Weiterbildungsgesetz gilt für die D-Klassen bis zum 09.09.2013 und für die C-Klassen bis zum 09.09.2014 ein erstmaliger Nachweis über 35 Stunden Weiterbildung die in 5 Module á 7 Stunden eingeteilt sind.
- Modul 1: – ECO Training
- Modul 2: – Sozialvorschriften im Güterverkehr
- Modul 3: – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: – Schaltstelle Fahrer
- Modul 5: – Ladungssicherung
- Modul 5: – Bus: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Auf der Rückseite Ihres Kartenführerscheins können Sie in der Spalte 11 das Ablaufdatum Ihrer Fahrerlaubnis erfahren. In der Spalte 12 wird der Nachweis der Weiterbildung unter der Schlüsselzahl 95 eingetragen, die für die nächsten 5 Jahre eine gewerbliche Nutzung Ihrer Fahrerlaubnis berechtigt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Berufkraftfahrerweiterbildung oder in der Fahrschule.