Führerscheinklasse B/B197

Informationen zur Führerscheinklasse
Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg führen – auch mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Außerdem ist das Führen bestimmter dreirädriger Kraftfahrzeuge möglich (ab 21 Jahren bei Motorleistung über 15 kW).
Die Fahrerlaubnis beinhaltet außerdem die Klassen AM und L.
Mindestalter:
- 18 Jahre regulär
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) oder bei entsprechender Berufsausbildung (z. B. Berufskraftfahrer)
Die Ausbildung im Überblick:
Der praktische Teil der Fahrausbildung umfasst, zusätzlich zu den Übungsfahrten, zwölf gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten).
Die Ausbildung mit der Schlüsselzahl 197 erfolgt überwiegend auf Automatikfahrzeugen, wobei auch Teile mit Schaltfahrzeugen absolviert werden. Nach mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen erfolgt eine Testfahrt (mind. 15 Minuten). Bei erfolgreicher Fahrt erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen – trotz Prüfung auf Automatik!
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, alle Fahrstunden und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. In diesem Fall wird die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen und es dürfen dann ausschließlich Automatikfahrzeuge gefahren werden.
Wichtig zu wissen:
- Der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 gilt im Ausland uneingeschränkt – es gibt keine Einschränkungen beim Führen von Schaltfahrzeugen.
- Im Alltag entstehen Ihnen keine Nachteile durch die Schlüsselzahl 197.
- Bei Erwerb weiterer Führerscheinklassen kann es jedoch zu Unterschieden kommen – wir beraten Sie gern dazu!
Fahrlehrer für Klasse B197





Fahrlehrer für Klasse B




